Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für VL Staal a/s
1. Allgemeines
- Die folgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verkäufe von Produkten/Dienstleistungen (Lieferungen) von VL Staal a/s (im Folgenden VL), sofern nicht in einem separaten, von VL ausdrücklich akzeptierten Dokument etwas anderes festgelegt ist. Zusätze und Änderungen, z.B. durch etwaige Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nicht akzeptiert.
- Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ist jedes Angebot nur 30 Tage ab Empfang für VL verbindlich.
- Die Bestellung des Käufers ist für VL nicht verbindlich, bis VL die Bestellung durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung akzeptiert hat.
2. Zahlung
- Die Zahlung muss spätestens 30 Tage nach der Lieferung erfolgen. Bei verspäteter Zahlung werden 2% Zinsen pro begonnenem Monat berechnet.
- Alle Preise sind entweder in Dänischen Kronen oder in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich MwSt., Aufschlägen, Gebühren usw.
- Der Käufer ist nicht berechtigt, mit etwaigen Gegenforderungen aufzurechnen oder einen Teil des Kaufpreises zurückzuhalten, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.
3. Lieferung und Montage
- Die Lieferung erfolgt ab Werk, Esbjerg, gemäß den bei Vertragsschluss gültigen Incoterms.
- Falls die Lieferung aufgrund des Käufers verzögert wird, ist VL berechtigt, auf Kosten und Risiko des Käufers die notwendigen Maßnahmen zur Lagerung des Produkts zu treffen. Unabhängig von der Verzögerung ist VL berechtigt, eine Rechnung zu stellen, als ob die Lieferung gemäß der Vereinbarung erfolgt wäre.
- Falls VL mit der Montage beauftragt wird, trägt der Käufer alle VL-Kosten dafür, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Arbeitslöhne, Unterkunft, An- und Abfahrt für Monteure, Wartezeiten, wetterbedingte Verzögerungen und Kraneinsätze. Der Käufer muss außerdem in ausreichendem Voraus die notwendigen Vorbereitungen treffen, einschließlich der Fundamentierung, Wasser- und Stromanschlüsse usw.
4. Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum von VL, bis der Käufer den vollständigen Kaufpreis für alle gelieferten Dienstleistungen/Produkte bezahlt hat.
5. Zeichnungen und technische Dokumente usw.
- Falls VL dem Käufer vor Beginn der Herstellung des Produkts Zeichnungen und Berechnungen übersendet, ist es die Verantwortung des Käufers, diese Zeichnungen und Berechnungen sorgfältig zu überprüfen, sodass der Käufer keine Beanstandungen gegenüber VL nach der Herstellung des Produkts geltend machen kann, wenn diese Beanstandungen aufgrund einer sorgfältigen Kontrolle der übermittelten Zeichnungen und Berechnungen hätten vorgebracht werden können.
- VL behält sich das Recht vor, Konstruktionsänderungen vorzunehmen, sofern diese die Verwendung des Produkts nicht verändern.
- Alle von VL erstellten Zeichnungen und Dokumente sowie die Rechte daran bleiben Eigentum von VL und werden dem Käufer nur für die Nutzung im Lieferprozess und der Anwendung des Produkts zur Verfügung gestellt. Diese dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung von VL kopiert, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.
6. Qualität
- Sofern nicht anders vereinbart, einschließlich besonderer Qualitätsanforderungen, werden alle Produkte als handelsübliche Ware geliefert. Der Käufer ist verantwortlich dafür, dass alle Produkte für seine Bedürfnisse geeignet sind und die gewünschten Eigenschaften aufweisen.
- Die angegebenen Gewichte in Angeboten und Auftragsbestätigungen sind nur als Richtwerte und ungefähr anzusehen.
- Bei sichtbaren Teilen aus Edelstahl wird eine leichte Bürstung und Beizung der Schweißnähte durchgeführt.
- Teile, die galvanisiert wurden, können eine ungleichmäßige Oberflächenstruktur aufweisen, die auch nach späterer Lackierung sichtbar sein kann.
- Wenn Teile lackiert werden sollen, kann der Käufer die Farbe der Deckbeschichtung frei nach dem RAL-Farbkarte auswählen, jedoch mit Ausnahme von metallischen oder fluoreszierenden Farben. Wenn letztere Farben gewählt werden, wird auf das Aussehen der Beschichtung hingewiesen.
- Es wird ein Vorbehalt für Vakuum in Rauchgas-Kernen gemacht, da diese normalerweise nicht dafür ausgelegt sind, dies zu widerstehen.
- Zur Beurteilung der Garantie für die Oberflächenbehandlung gilt für:
- Blasenbildung: ISO 4628/2 – Grad 2
- Rostbildung: ISO 4628/3 – Grad Ri 2
- Rissbildung: ISO 4628/4 – Grad 2
- Abblättern: ISO 4628/5 – Grad 2
7. Lieferzeit, Verzögerung
- Der Liefertermin ist der Auftragsbestätigung von VL zu entnehmen und gilt unter der Voraussetzung, dass der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt, wie z.B. Vorauszahlung, Genehmigung von Zeichnungen und Berechnungen sowie gegebenenfalls rechtzeitige Präzisierung aller notwendigen Details der Lieferung.
- Wenn der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllt oder es zu einer höherer Gewalt ähnlichen Situation kommt, wie z.B. Arbeitskonflikte, Streiks, Aussperrung, Krieg, Feuer, außergewöhnliche Wetterbedingungen oder andere Umstände, die VL nicht zu vertreten hat, ist VL berechtigt, die Lieferzeit unter Berücksichtigung der anderen Produktion von VL angemessen zu verlängern.
- Falls die Lieferung aufgrund von VLs Umständen um mehr als 30 Tage verzögert wird, kann der Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5% des Kaufpreises für den verspäteten Teil der Lieferung für jede ganze Woche der Verzögerung verlangen. Die Vertragsstrafe darf jedoch nicht 7,5% des Kaufpreises für den verspäteten Teil der Lieferung überschreiten.
- Falls der Käufer Anspruch auf die maximale Vertragsstrafe gemäß den oben genannten Bestimmungen hat und das Produkt weiterhin nicht geliefert wird, kann der Käufer durch schriftliche Mitteilung an VL die Lieferung fordern und eine endgültige Frist von mindestens 2 Wochen setzen.
- Falls VL bis zu dieser Frist nicht liefert und dies nicht auf Umstände zurückzuführen ist, für die der Käufer verantwortlich ist, kann der Käufer durch schriftliche Mitteilung an VL den Vertrag hinsichtlich des nicht gelieferten Teils kündigen.
- Die Vertragsstrafe muss spätestens 3 Tage nach Ablauf der 30-Tage-Frist schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls verfällt sie.
- Über die Vertragsstrafe und das Recht zur Kündigung hinaus kann der Käufer keine weiteren Ansprüche – egal in welcher Form – gegen VL wegen Verzögerungen geltend machen.
8. Mängelhaftung
- Reklamationen über gelieferte Waren aufgrund von Menge, Gewicht oder Fehlern in Konstruktion, Material oder Herstellung können nur geltend gemacht werden, wenn der Käufer VL unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers und spätestens innerhalb der vereinbarten oder gesetzlich garantierten Garantiezeit schriftlich über die Mängel informiert.
- Der Käufer muss VL sofort die Möglichkeit geben, den beanstandeten Mangel zu begutachten und das Produkt oder Muster nach Aufforderung durch VL zur Verfügung zu stellen.
- VL kann einen festgestellten Mangel nach eigener Wahl durch Reparatur, Ersatzlieferung oder eine andere von VL gewählte Methode beheben.
- VLs Verpflichtung zur mängelfreien Leistung entfällt, wenn Schäden aufgrund von natürlichem Verschleiß, unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Belastung, anderen natürlichen Einflüssen oder durch Missachtung unserer technischen Richtlinien oder Montagevorschriften entstehen.
- VLs Verpflichtung im Falle von Mängeln umfasst nur Arbeitslöhne und Materialien, die direkt mit der Behebung von Mängeln verbunden sind. Darüber hinaus hat der Käufer keine Ansprüche gegen VL wegen Mängeln, und der Käufer ist somit nicht berechtigt, z.B. Ersatz für entgangenen Gewinn oder Deckung von Ansprüchen Dritter gegen den Käufer aufgrund von Mängeln an der Lieferung zu verlangen. Der Käufer kann keine Ansprüche gegen VL erheben, wenn das Produkt oder ein Teil davon durch eine Garantie eines Dritten gedeckt ist.
- VL kann in keiner Weise für Betriebsstörungen, entgangenen Gewinn oder andere indirekte Verluste oder Folgeschäden aufgrund von Mängeln des gelieferten Produkts oder der Produkte, die VLs Lieferungen enthalten oder von ihnen abhängen, haftbar gemacht werden, es sei denn, VL hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. In jedem Fall ist der gesamte Schadensersatzanspruch, der gegen VL geltend gemacht werden kann, auf den Preis des gelieferten Produkts begrenzt. Änderungen in der Anwendung, Veränderungen des VL-Produkts oder jede andere Nutzung, die nicht von VL vorgesehen war, ohne VLs schriftliche Zustimmung, entbindet VL von jeglicher Verpflichtung gegenüber dem gelieferten Produkt.
9. Produkthaftung (Haftung für Sachschäden)
- Der Käufer stellt VL von allen Ansprüchen frei, soweit VL für solche Schäden und Verluste haftet, die VL gemäß den Absätzen 2 und 3 dieses Punktes nicht gegenüber dem Käufer verantwortlich ist.
- VL haftet nicht für Schäden, die durch das Produkt verursacht werden:
a. An unbeweglichem oder beweglichem Eigentum, das während der Besitzzeit des Käufers am Produkt entsteht.
b. An Produkten, die vom Käufer hergestellt wurden, oder an Produkten, in denen diese Produkte enthalten sind, oder für Schäden an unbeweglichem oder beweglichem Eigentum, die diese Produkte durch VLs Produkt verursachen.
3. In keinem Fall haftet VL für Betriebsstörungen, entgangenen Gewinn oder andere indirekte Verluste. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn VL grob fahrlässig gehandelt hat.
4. Die Haftung von VL für Produktschäden ist in keinem Fall höher als 4.500.000 DKK einschließlich Zinsen und Kosten pro Schadenereignis.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag und dem gelieferten Produkt oder damit zusammenhängend werden nach dänischem Recht durch Schiedsverfahren gemäß dem dänischen Schiedsgerichtsgesetz entschieden.
11. Sonstige Bestimmungen
- Wenn eine Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ungültig ist oder ungültig wird, berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen. In diesem Fall wird die ungültige Bestimmung durch Regeln ersetzt, die möglichst weitgehend dem beabsichtigten Zweck entsprechen.