VL Staal’s (herefter benævnt VL) almindelige indkøbsbetingelser.
1. Allgemeine Einkaufsbedingungen
- Sofern zwischen dem Verkäufer und VL Staal (im Folgenden VL) nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten für Lieferungen und Dienstleistungen an VL die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen.
- Es gelten nicht die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, üblichen Praktiken u. Ä. des Verkäufers, unabhängig davon, ob der Verkäufer in Angeboten, Auftragsbestätigungen, E-Mails, Briefen usw. an VL, auf seiner Website usw. darauf Bezug nimmt, es sei denn, diese Bedingungen wurden von VL schriftlich akzeptiert.
2. Lieferung
- Der Verkäufer muss frei Haus (DDP – Incoterms 2010) gemäß den Angaben der Bestellung oder anderweitigen Angaben liefern.
- Alle Lieferungen müssen ausreichend verpackt und mit einem Lieferschein mit eindeutiger Angabe von Auftragsnummer, Bestellnummer und Inhalt der Lieferung versehen sein.
- Abweichungen von der von VL angegebenen Lieferzeit gelten als wesentliche Vertragsverletzung.
- Die Lieferung gilt erst dann als geliefert, wenn sie von VL geprüft und schriftlich genehmigt wurde und wenn der Lieferung ein Lieferschein beigefügt ist, auf dem die Nummer des Einkaufsauftrags von VL, der Typ, die Stückzahl, das Datum sowie Werksbescheinigung oder Zertifikat (sofern eine Werksbescheinigung oder Zertifikat erforderlich ist).
- Sofern VL feststellt, dass die Lieferung nicht den vorgenannten Angaben entspricht, oder nach Ansicht von VL nicht von zufriedenstellender Qualität ist, ist VL berechtigt, die Lieferung auf Kosten und Gefahr des Verkäufers mit voller Erstattung an VL für alle damit verbundenen Kosten zurückzusenden, einschließlich Kosten für vorübergehende Lagerung, Verpackung und sonstige Handhabung sowie Transport.
3. Verzögerung
- Im Falle einer Verzögerung oder einer zu erwartenden Verzögerung ist der Verkäufer verpflichtet, dies VL unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
- VL ist dann berechtigt, am Kaufvertrag festzuhalten oder von ihm zurückzutreten, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass die Verzögerung durch einen Umstand höherer Gewalt verursacht, vgl. Nr. 11. Sofern sich VL dafür entscheidet, den Kaufvertrag aufrechtzuerhalten, kann VL eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % des Vertragspreises für den Kauf pro Tag, mit dem die Lieferzeit überschritten wird, verlangen.
4. Menge und Qualität
- Abweichungen von der bestellten Menge und Qualität bedürfen in jedem Einzelfall der schriftlichen Zustimmung von VL.
5. Zahlung
- Die Zahlung erfolgt per laufendem Monat + 60 Tage nach schriftlicher Bestätigung der Lieferung durch VL sowie Eingang einer korrekten Rechnung mit deutlicher Angabe von Auftragsnummer, Bestellnummer und Inhalt der Lieferung.
- VL behält sich das Recht vor, Rechnungen abzulehnen, wenn die vorgenannten Punkte nicht eingehalten werden. Sofern VL eine fehlerhafte Rechnung oder eine Rechnung erhält, die die vorstehenden Anforderungen nicht erfüllt, muss VL den Verkäufer darüber informieren. Die Zahlungsfrist wird ab Zugang der korrekten Rechnung berechnet.
6. Preisangaben
- Der Preis ist in dänischen Kronen (DKK) exkl. Umsatzsteuer anzugeben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
7. Garantie, Mängel und Reklamationen
- Der Verkäufer garantiert, dass die Lieferung den von VL festgelegten Anforderungen entspricht.
- Der Verkäufer gewährt auf die Lieferung eine Garantie von 24 Monaten ab Lieferdatum, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Der Verkäufer haftet dafür, dass die gelieferte Ware fehlerfrei ist und alle rechtlichen Anforderungen einschließlich Umwelt- und Sicherheitsvorschriften erfüllt.
8. Dokumentation
- VL kann verlangen, dass Lieferungen von relevanten Dokumenten in dänischer Sprache und/oder evtl. einer anderen von VL angegebenen Sprache begleitet werden, die die gelieferte Ware, ihre Verwendung, Wartung und/oder Reparatur usw. beschreibt.
- Alle übergebenen Dokumente werden Eigentum von VL.
9. Vertraulichkeit
- Der Verkäufer verpflichtet sich, vertrauliche Informationen, die er im Zusammenhang mit seinen Lieferungen von VL erhalten hat, nicht weiterzugeben.
- Der Verkäufer verpflichtet sich außerdem, diese Informationen ausschließlich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag mit VL zu verwenden. Die Verpflichtung des Verkäufers zur Vertraulichkeit gilt unbefristet.
- Der Verkäufer darf nicht ohne die schriftliche Zustimmung von VL den Namen, das Logo, die Marke usw. von VL verwenden.
- Wenn der Verkäufer Subunternehmer einsetzt, muss der Verkäufer sicherstellen, dass Subunternehmer denselben Verpflichtungen unterliegen wie in dieser Nr. 9 angegeben.
10. Abtretung
- Der Verkäufer darf nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von VL seine Verpflichtungen oder Rechte in Bezug auf VL ganz oder teilweise abtreten.
11. Höhere Gewalt
- Wird die rechtzeitige Lieferung aufgrund außergewöhnlicher Umstände verhindert oder ausgeschlossen, die vom Verkäufer nicht beherrscht werden und die er nicht zumutbarer Weise hätte voraussehen können (höhere Gewalt), so wird die Lieferzeit um eine Frist verlängert, die der unvermeidbaren Verzögerung in Kalendertagen entspricht jedoch maximal um die Anzahl der verlorenen Arbeitstage.
- Als höhere Gewalt gelten Naturkatastrophen, Krieg, Mobilmachung, Importverbote, Streik, Aussperrung (jedoch keine Aussperrung durch den Verkäufer), Unruhen, Sabotage, Brand, Wasserschäden, Explosion, Beschlagnahme und längerer Ausfall der Energieversorgung und ähnliche außergewöhnliche Ereignisse.
- Der Verkäufer kann sich jedoch nur insoweit auf höhere Gewalt berufen, als er nachweisen kann, dass er mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln wirksame Schritte unternommen hat, um die Wirkung der Verzögerung zu verhindern, zu überwinden oder zu begrenzen.
- Verzögert sich eine Lieferung aufgrund höherer Gewalt, hat der Verkäufer VL unverzüglich schriftlich über die Verzögerung, deren Ursache und voraussichtliche Dauer zu informieren und VL auch ansonsten laufend über die Entwicklung zu informieren sowie schriftliche Nachweise einzureichen. Sofern die Verzögerung aufgrund höherer Gewalt länger als 30 Kalendertage andauert, kann VL den Kauf stornieren.
12. Produkthaftung
- Für Lieferungen an VL gelten die allgemeinen Bestimmungen des dänischen Schadensersatzrechts und die jeweils geltenden Bestimmungen zur Produkthaftung.
- Der Verkäufer ist verpflichtet, eine übliche Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 50 Mio. DKK pro Jahr für Personen- und Sachschäden abzuschließen, sofern nicht nach besonderer Risikoabschätzung von VL etwas anderes vereinbart wurde. Die Deckungssumme pro Schadenfall muss sich auf mindestens 15 Mio. DKK belaufen.
- Der Verkäufer muss unaufgefordert innerhalb von acht Tagen nach dem Bestelldatum eine Kopie der Versicherungspolice oder eine Versicherungsbescheinigung bei VL einreichen, wobei sich VL eine Genehmigung dieser Unterlagen vorbehält. Werden diese Unterlagen nicht innerhalb der genannten Frist eingereicht, gilt der Verkäufer als vertragsbrüchig und VL kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags verlangen.
- Der Verkäufer kann die Haftung für Schäden ausschließen, die entstehen, während die gelieferte Ware im Besitz von VL ist. Ebenso haftet der Verkäufer für Schäden, die die gelieferte Ware an von VL hergestellten Produkten oder an Produkten, in die die gelieferte Ware an- oder eingebaut wurde, verursacht.
- Verklagt ein Dritter VL wegen Personen- oder Sachschäden, die durch die gelieferte Ware verursacht wurden, so hat der Verkäufer VL unverzüglich insoweit zu entschädigen, als VL für solche Schäden gegenüber Dritten haftbar ist. Wenn ein Dritter solche Ansprüche gegen VL erhebt, muss VL dies dem Verkäufer unverzüglich mitteilen.
- Der Verkäufer ist verpflichtet, einem Rechtsstreit vor einem Gericht oder Schiedsgericht, der von einem Dritten gegen VL geltend gemachte Schadensersatzansprüche aufgrund eines Schadens oder Verlustes, von dem behauptet wird, er sei durch die gelieferte Ware verursacht worden, betrifft, beizutreten.
13. Haftungsbeschränkung
- VL haftet nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen, Produktionsausfall oder sonstige mittelbare Verluste beim Verkäufer.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Für Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien gilt dänisches Recht. Alle Streitigkeiten, die zwischen dem Verkäufer und VL entstehen können, einschließlich solcher über das Bestehen oder die Gültigkeit des Vertrages sind durch ein Schiedsgericht bei Voldgiftsinstituttet (dänisches Schiedsgerichtsinstitut) nach den von diesem Institut dafür festgelegten Regeln, die bei Einleitung des Schiedsverfahrens gelten, zu entscheiden, vgl. jedoch Punkt Nr. 12.